Preisberechnung für unsere Dienstleistungen

Um Ihnen einen Überblick über unsere Preisgestaltung zu bieten, haben wir eine Tabelle mit Richtpreisen erstellt. Da jedes Fahrzeug individuell ist und spezifische Anforderungen hat, können die tatsächlichen Kosten je nach Fahrzeugmodell, Zustand und gewählten Dienstleistungen variieren.


Lackschutz / PPF

Frontpaket V1 - STEK DYNOshield          ab CHF 600.-

Frontpaket V2 -  STEK DYNOshield        ab CHF 2'200.-

Komplett -  STEK DYNOshield                  ab CHF 4'900.-

Rückspiegel                                                     ab CHF 100.-

Scheinwerfer                                                   ab CHF 90.-

 Stossstange                                                    ab CHF 500.- 

Carwrapping 

Komplettes Fahrzeug                                  ab CHF 2'900.-

Rückspiegel                                                     ab CHF 60.-

Motorhaube                                                    ab CHF 290.-

Türgriff                                                               ab CHF 60.-

Dach                                                                    ab CHF 350.-

Weitere Dienstleistungen

Chrome-Delete Zierleisten Fenster      ab CHF 350.-

Chrome-Delete Türgriffe                          ab CHF 45.-

Scheiben abdunkeln/ Windowtint       ab CHF 350.- 

T-Shirt Beschriftung/ Textildruck         ab CHF 20.-

Fahrzeugbeschriftung                                auf Anfrage

Schaufensterbeschriftung                       auf Anfrage 


Hinweis: Die angegebenen Preise sind exklusive Mehrwertsteuer, dienen nur als Richtwerte und können je nach Fahrzeugtyp, Größe und individuellen Anforderungen variieren. Für eine genaue Preisberechnung und ein individuelles Angebot, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Warum individuelle Offerten?

  • Jedes Fahrzeug ist einzigartig, daher variieren die Kosten.
  • Wir berücksichtigen Ihre spezifischen Anforderungen und Wünsche.
  • Transparente und faire Preisgestaltung basierend auf Ihrem Bedarf.


Wie erhalten Sie eine individuelle Offerte?

Bitte füllen Sie unser Kontaktformular aus, um eine maßgeschneiderte Offerte für Ihre Fahrzeuganforderungen zu erhalten. Unser Team wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Wünsche zu besprechen und Ihnen ein detailliertes Angebot zukommen zu lassen.

Wir freuen uns darauf, Ihr Fahrzeug individuell zu schützen und zu verschönern!

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen 


 
 1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle, auch künftige vertragliche Rechtsbeziehungen zwischen En Wraps Cham GmbH (nachstehend En Wraps genannt) und ihren Kunden im gesamten Produkte- und Dienstleistungsbereich, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Leistungen aller Art die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen der En Wraps Cham GmbH erbracht werden. Für den Einsatz von Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich. Die Abgabe einer Bestellung und/oder Unterzeichnung eines Auftrages schliesst die Anerkennung dieser AGB durch den Kunden ein. Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich darauf, seine eigenen Geschäftsbedingungen geltend zu machen.

2. Offerten
Ohne anders lautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten von En Wraps auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten. Offerten, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 30 Tage

3. Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise. Wurde keine spezielle schriftliche Abmachung getroffen, erfolgt die Fakturierung zu den allgemein gültigen Bestimmungen und Ansätzen (siehe weiter unten). Material- und Nebenkosten, ausserordentliche Fahrzeugvorbereitung bei extremer Verschmutzung, das Entfernen von Dellen und Kratzern, Transportkosten, Reisespesen und dergleichen werden zu den jeweils gültigen Ansätzen oder nach Absprache mit dem Kunden pauschal in Rechnung gestellt.

4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden/Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von En Wraps. Sie behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen vor, auch wenn Zahlungen auf bestimmt bezeichnete Waren und Dienstleistungen erfolgen. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräusserung der Ware an Dritte hierdurch an En Wraps ab, welche die Abtretung hiermit annimmt. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Kunde verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen.

5. Zahlungsbedingungen
Bei Folierungsaufträgen (Car-Wrapping & Teilfolierungen) und Scheiben-Tönungen gilt eine Anzahlung bei Auftragserteilung von 50% des vereinbarten Rechnungsbetrages. Die restlichen 50% sind unmittelbar bei Uebernahme der folierten Ware zu leisten. Für Privatkunden gilt grundsätzlich das Barzahlungs- oder Vorauszahlungsprinzip. Zahlungen können auch mit ec-direkt oder Kreditkarte geleistet werden. Materialbestellungen können gegen Rechnung geliefert werden. Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung, ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, pro Mahnung CHF 20.- zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 10% p. a. zu zahlen. Währen der Dauer des Verzuges ist En Wraps jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadenersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Mit der Erteilung einer Bestellung oder eines Auftrags verzichtet der Kunde auf die Geltendmachung allfälliger Verrechnungs- und Retentionsrechte. Mehrere Auftraggeber haften En Wraps gegenüber als Solidarschuldner. Geschäftskunden können in der Regel und bei entsprechender Bonität Lieferungen und Leistungen gegen Rechnung beziehen. In diesem Fall gelten die gleichen Zahlungs- und Mahnkonditionen wie oben beschrieben.

6. Lieferung und Lieferfristen
Die genannten Liefertermine sind Richttermine. Bei vereinbartem Liefertermin (Fixtermin) sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten (wie z.B. mängelfreier Zustand und Lieferung des zu folierenden Objektes) und deren Termine festzulegen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. hält er die vereinbarten Termine nicht ein, so haftet En Wraps nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Darüber hinaus hat En Wraps einen Anspruch auf Ersatz der ihr daraus entstehenden Kosten. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Einganges des zu folierenden Objektes bei En Wraps in Cham und enden mit dem Tag, an dem die Arbeiten En Wraps verlassen. Bei Lieferverzug kann der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist Erfüllung und Schadenersatz wegen Verspätung begehren oder einen Rücktritt vom Vertrag erst nach neuerlicher Setzung einer Nachfrist erklären. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche En Wraps kein Verschulden trifft, z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen, Streik, Aussperrung, Strommangel, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Kunden nicht, En Wraps für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen. Sofern die Leistungsverzögerung länger als zehn Tage dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Versicherung des zu folierenden Objekts
Abholung und Lieferungen von zu folierenden Fahrzeugen und Objekten durch En Wraps erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde muss dafür besorgt sein, dass sein Fahrzeug, bzw. Objekt, jederzeit und ausreichend auch für Transporte versichert ist. Dies gilt insbesondere für in Auftrag gegebene Transporte der zu folierenden Fahrzeuge. Diese werden gegen Entgelt mit einem geschlossenen Autotransport-Anhänger durch En Wraps transportiert.

8. Reklamationen/Mängelrüge
Die erhaltene Ware, resp. das folierte Objekt, ist sofort bei Uebernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen. Der Kunde bestätigt die Mängelfreiheit mit seiner Unterschrift. Für verdeckte Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mängelrügen bedürfen stets der Schriftform, sie können auch per e-mail übermittelt werden. Bei begründeter Reklamation entscheiden wir je nach Schadenfall zwischen Nachbesserung, Herabsetzung des Rechnungsbetrages oder Stornierung des gesamten Auftrages mit Rückzahlung des Rechnungsbetrages und entsprechendem Rückbau am folierten Objekt. Wird ein durch uns foliertes Fahrzeug nicht fachgerecht entfoliert, entfällt unsere Garantie. Es können leichte Abweichungen der Farbe und Form bei den Folien auftreten, ohne dass eine Reklamation berechtigt ist. Optische Beeinträchtigungen, welche bei Tageslicht aus einer Distanz von zwei Metern nicht sichtbar sind, gelten nicht als Mangel und stellen somit keinen Reklamationsgrund dar. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, bleiben vorbehalten und können nicht beanstandet werden. Soweit En Wraps durch Zulieferer Einschränkungen und Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden der En Wraps Cham GmbH.

9. Verantwortlichkeit für Druckinhalte
Die Reproduktion und der Druck aller vom Kunden an En Wraps zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten, wie Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Kunde die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt und die Verantwortung für Berechtigung der Vervielfältigung auf sich nimmt. En Wraps ist nicht verpflichtet, die eingelieferten Unterlagen und Daten auf ihre inhaltliche Richtigkeit, auf ihre Vollständigkeit oder auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, En Wraps gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.

10. Reproduktionsunterlagen
Die von En Wraps erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Filme, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stansformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum von En Wraps und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Kunde für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden.

11. Haftungsbeschränkung
En Warps und ihre Mitarbeiter haftet dem Kunden gegenüber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. In jedem Fall wird eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für Schäden wegbedungen. Für Entfernungen jeglicher Folien wird keine Haftung übernommen (hier spielen zu Viele Faktoren wie z.B Nachlackierungen, Primer, Kleber oder ungeignete Produkte eine entscheidende Rolle).

12. Aufbewahrung und Archivierung von Arbeitsunterlagen
Eine Archivierungspflicht für die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten sowie Arbeitsunterlagen (Fotos, Daten, usw.) besteht für En Wraps nicht. Eine Aufbewahrung ist ausdrücklich zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.


 
 13. Fotografische Dokumentation der Folierung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass En Wraps die Folierung an seinem Objekt fotografisch festhält und diese Fotos für Dokumentationszwecke, sowie für die Werbung einsetzen darf. Bei Fahrzeugen werden die Nummernschilder unkenntlich gemacht. Falls der Kunden die fotografische Dokumentation nicht erlauben möchte, hat er dies anlässlich der Auftragserteilung auf dem Auftragsformular festzuhalten.

14. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht.

15. Erfüllungsort, Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von En Wraps. Es gilt schweizerisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der En Wraps Cham GmbH zuständig.

AGB, Version 1.1, Januar 2025